Eine gute Prüfung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses sollte eine unterstützende Funktion der Geschäftsleitung sein!
Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften besteht gemäß § 316 HGB die Pflicht, den Jahresabschluss oder Konzernabschluss und den Lagebericht nach HGB durch einen Wirtschaftsprüfer einer Prüfung zu unterziehen.
Profitieren Sie bei einer für Sie notwendigen Prüfung Ihres Jahres- oder Konzernabschlusses, den Sie nach den Vorschriften des HGB oder der IFRS aufgestellt haben, von meinen Erfahrungen in verschiedenen Prüfungsgesellschaften, bei denen ich mit der Prüfung mittelgroßer und großer Unternehmen unterschiedlicher Branchen betraut war.
Das Wissen über die Bedeutung des Details wird durch den Blick für das Ganze ergänzt.
Bei der gesetzlichen oder freiwilligen Prüfung Ihres Jahres- oder Konzernabschlusses nach HGB oder IAS/IFRS wird selbstverständlich ein individualisierter, risikoorientierter Prüfungsansatz zugrunde gelegt.
In diesem Kontext wird der Aufbau Ihres Rechnungswesens hinsichtlich möglicher Risikobereiche für die Prüfung mit Hinblick auf die Auswir-kungen auf die Zahlen Ihres Jahres- oder Konzernabschlusses nach HGB oder IFRS untersucht.
Hiernach wird die Prüfung ausgerichtet.
Verbesserungspotentiale, die die Qualität der Zahlen Ihres Jahres- oder Konzernabschlusses ermöglichen, werden Ihnen zeitnah kommuniziert.
Durch die Einbindung als Kooperationspartner in ein umfangreiches Netzwerk von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mit 160 Angestellten ist auch die kurzfristige Durchführung umfangreicher Prüfungen von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen gemäß der Vorschriften des HGB oder der IAS/IFRS möglich. Kontaktieren Sie mich.
Selbstverständlich werden auch Prüfungen oder prüferische Durch-sichten von Quartals- oder Halbjahresabschlüssen nach HGB oder IAS/IFRS durchgeführt.